|
Unser aktuelles Thema: Gesundheitsreform 2004
Seit dem 01.01.04 hat sich die gesetzliche Zuzahlung für Medikamente geändert. Sie richtet sich nicht mehr nach der Packungsgröße, sondern nach dem Arzneimittelpreis.
Befreiungsbescheinigungen haben zum 01.01.04 ihre Gültigkeit verloren. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weiterhin von jeder Zuzahlung befreit.
Besonders wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen eines Jahres darf 2% des Brutto-Jahreseinkommens nicht überschreiten (bei chronisch Kranken 1%). Deshalb sollten Sie Zuzahlungsbelege jeglicher Art sorgfältig aufbewahren. Sollte sich die Summe der Zuzahlungen den Obergrenzen nähern, unbedingt an die Krankenkasse wenden. Diese ist gesetzlich verpflichtet, Sie kostenlos zu beraten.
Details sowie weitere Informationen erhalten Sie direkt bei uns vor Ort.
|